Das Strafverfahren ist abgeschlossen und Ihr Rechtsanwalt lässt sie mit der Information zurück, dass man alles versucht habe und nun „leider nichts machen könne.“?
Dann hat er Ihnen nicht die ganze Wahrheit gesagt, denn es gibt noch eine juristische Hintertür, durch welche man in der sprichwörtlichen Verlängerung doch noch zu seinem Recht kommen kann: die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht. Ein meiner Erfahrung nach häufig unterschätztes Rechtsmittel, insbesondere da oberste Gerichte häufig nicht damit rechnen, dass von diesem Rechtsbehelf überhaupt Gebrauch gemacht wird.
Als bundesweit renommierte Kanzlei für Rechtsmittelverfahren, freuen wir uns, Ihnen unsere Hilfe im Rahmen des sprichwörtlich letzten möglichen Rechtsmittels anbieten zu können: der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen.
Anwalt für Ihre Verfassungsbeschwerde – warum wir?
Häufig wenden sich Betroffene an uns, um uns für die Vertretung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Endurteile zu beauftragen. Aber was unterscheidet uns von anderen Kanzleien für Verfassungsrecht und warum wenden sich so viele Betroffene an uns, um uns ihrer Verfassungsbeschwerde in Strafsachen anzuvertrauen?
In der Regel lassen sich hierfür wohl drei Gründe ausmachen:
Erstens garantieren wir eine hervorragende Erreichbarkeit, welche sich deutlich vom Bundesdurchschnitt abhebt. So werden Anfragen bezüglich einer Verfassungsbeschwerde von uns sehr zeitnah beantwortet, in der Regel innerhalb weniger Stunden und auch an Wochenenden und außerhalb der Geschäftszeiten. Um den Ablauf des Procederes zu beschleunigen, stellen wir Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit zur Verfügung, uns bereits im Rahmen der ersten Anfrage das rechtskräftige Urteil per E-Mail zukommen zu lassen, nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular der Homepage.
Zweitens ist natürlich unsere juristische Expertise zu nennen, welche wir uns im Laufe vieler Jahre gearbeitet haben. Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen spielt in der juristischen Wirklichkeit viele Anwälte und auch Fachanwälte für Strafrecht häufig keine Rolle, die Voraussetzungen sind vielen Kollegen nicht bekannt (was nicht als Vorwurf gemeint werden soll, da sich bei der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen doch wirklich um ein sehr spezielles Rechtsmittel handelt, welches eine große Fachkenntnis erfordert). So gibt es nur wenige Rechtsanwälte, die sich wirklich auf die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen spezialisiert haben und diese in ihrem Leistungsverzeichnis überhaupt anbieten und sich auch mit den Formalien auskennen. Wir haben bereits eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Urteile bearbeitet und verfügen über die erforderliche Erfahrung sowie die Infrastruktur in unserer Kanzlei, um ein derart umfangreiches Projekt mit Ihnen gemeinsam innerhalb der Frist von einem Monat zu begleiten.
Drittens sind unsere Mandanten, die wir als Rechtsanwälte für Verfassungsrecht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vertreten, auch immer sehr zufrieden mit unserer transparenten Kostenstruktur. Bei uns gibt es keine komplizierten Stundensatzvereinbarungen, verdeckte Mehrkosten oder unübersichtliche Finanzierungsmodelle. Wir bearbeiten eine Verfassungsbeschwerde immer für eine Pauschale, welche sich an dem individuellen Fall orientiert. Hierdurch haben unsere Mandanten gleich zu Beginn des Verfahrens die volle Übersicht über die Kosten und erleben am Ende keine bösen Überraschungen.
Anwalt für Verfassungsbeschwerde: Was ist die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht?
Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen wird nicht zu Unrecht als Königsdisziplin der Strafverteidigung verstanden und gilt auch unter erfahrenen Strafverteidigern als anspruchsvollstes aller Rechtsmittel. Sie kommt in Betracht gegen letztinstanzliche Verurteilungen durch Strafgerichte, in der Regel im Rahmen einer Verwerfung einer Revision oder eines Antrages auf Wiederaufnahme.
Am Ende eines Strafverfahrens steht ein rechtskräftiges Urteil. Die Rechtskraft bedeutet hierbei, dass der offizielle Rechtsweg abgeschlossen ist, das Urteil wird damit vollstreckbar. Nun gibt es aber Betroffene, die sich insbesondere mit einer unrichtigen Entscheidung nicht abfinden wollen. Vielleicht sind sie in dem Verfahren nicht engagiert vertreten worden, vielleicht hatten Sie einen Pflichtverteidiger, der sich für die ganze Angelegenheit nicht wirklich interessiert hat. Oder vielleicht hatten Sie auch einfach nur Pech mit dem Richter. Nun ist es kein Geheimnis, dass neben vielen sicherlich richtigen Strafurteilen auch immer wieder Fehlurteile zu finden sind, auch Fehlurteile, welche am Ende in Rechtskraft erwachsen.
Für diesen Fall hat der Gesetzgeber den Betroffenen ein besonderes Rechtsmittel an die Hand gegeben: die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen (bitte beachten Sie an der Stelle, dass wir als Rechtsanwälte für Verfassungsbeschwerden ausschließlich Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Urteile bearbeiten).
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde lässt sich überprüfen, ob bei der Entscheidung auch verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet wurden. Im Zentrum steht hier häufig die Frage, ob das Verfahren dem allgemeinen Rechtsstaatlichkeitsprinzip genügt oder ob nach den Grundsätzen des fairen Verfahrens verhandelt wurde. Letztlich sind im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in Strafsachen auch immer die Frage nach der ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs sowie weiterer verfassungsrechtlicher Maßstäbe kritisch zu überprüfen.
Das wichtigste: die Einhaltung der Frist
Einer der wichtigsten Aspekte bei der Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ist die Einhaltung der Frist von einem Monat. Denn die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb dieser Frist gegenüber dem Verfassungsgericht eingereicht und vollständig begründet werden, eine Fristverlängerung gibt es in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht nicht.
Insofern ist in diesem Verfahren immer Eile und eine zügige Zusammenarbeit geboten. Wichtig ist betreffend die Formalien, dass nicht nur die Verfassungsverstöße im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vollumfänglich gerügt, sondern auch der Verfahrensgang gegenüber dem Verfassungsgericht in Karlsruhe dargelegt werden muss. Hierzu gehört eine umfassende Wiedergabe des gesamten Prozessverlaufs, einschließlich der Anlage sämtlicher Urteile und wesentlicher Bestandteile des Verfahrens.
Die Einhaltung der Frist stellt in der Praxis häufig einen Aspekt dar, der nicht zu unterschätzen ist, womit sich die Verfassungsbeschwerde Strafsachen als ein äußerst arbeitsintensives Projekt erweist.
Rechtsanwalt für Ihre Verfassungsbeschwerde
Sofern also auch Sie zu Unrecht verurteilt worden sind oder sich für eine Verfassungsbeschwerde in Strafsachen interessieren, zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, zunächst unverbindlich und kostenlos. Schildern Sie mir in einem vertrauensvollen Gespräch Ihren Fall, lassen mich an ihrem juristischen Schicksal teilhaben und wir entscheiden gemeinsam, ob wir in den Kampf vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Wir stehen jedenfalls bereit.
Schicken Sie uns Ihre Anfrage gerne telefonisch, per E-Mail an info@ra-odebralski.de oder über das Kontaktformular der Homepage. Anfragen werden zeitnah bearbeitet, insbesondere da die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen fristgebunden ist und ein zeitnahes Tätigwerden erforderlich ist. In Notfällen nutzen Sie bitte unsere Notfallnummer: 0151 / 11 63 20 82.
Nikolai Odebralski
Strafverteidiger, Fachbuchautor & Anwalt für Verfassungsrecht