Sofern Sie sich für eine Verfassungsbeschwerde in Strafsachen interessieren ist folgendes aktuell am wichtigsten:
- die Frist von einem Monat, innerhalb derer die Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht werden muss
Hierbei beginnt diese Frist zu laufen mit dem Eingang der Entscheidung, die angefochten werden soll. Innerhalb eines Monats ab diesem Zeitpunkt muss die Verfassungsbeschwerde vollständig dem Bundesverfassungsgericht zugegangen sein.
Sonderzustellung per Post
In der Praxis stellt sich zudem häufig die Problematik, dass Verfassungsbeschwerden äußerst umfangreich sind und das Verfassungsgericht bislang nicht – aus welchen Gründen auch immer – an das besondere elektronische Anwaltspostfach angeschlossen ist, sodass eine digitale Übersendung dorthin nicht möglich ist. Da auch Telefaxe mit über 100 Seiten häufig schwierig zu versenden sind bietet es sich unserer Erfahrung nach an, die Beschwerde mindestens drei Tage vor dem Fristablauf fertig zu stellen und dann über die Post per Sonderzustellung nach Karlsruhe zum Verfassungsgericht zu übersenden. Dies hat bei uns in der Vergangenheit immer geklappt, aufgrund des Umfangs der Beschwerden ist ein solches Vorgehen ratsam und am Ende keine Probleme mit der Frist zu bekommen.
Das bedeutet zusammengefasst, dass in Bezug auf Verfassungsbeschwerden immer Eile geboten ist.
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde
Wir benötigen für die Bearbeitung ihrer Verfassungsbeschwerde folgende Unterlagen:
- die Entscheidung, die angefochten werden soll (also die letztinstanzliche Entscheidung)
- alle vorangegangenen Entscheidungen der Instanz (sofern es sich beispielsweise bei der letzten Entscheidung um einen Verwerfungsbeschluss des Bundesgerichtshofs im Rahmen einer Revision handelt, dann auch das zugehörige Strafurteil des Landgerichts)
- eine besondere Vollmacht für die Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht, diese würde ich Ihnen zeitnah zukommen lassen.
Gerne können Sie mir die Unterlagen im Rahmen der Anfrage schon per E-Mail oder per Kontaktformular zukommen lassen, jedenfalls was die anzufechtende Entscheidung der letzten Instanz sowie die vorangegangenen Entscheidungen anbelangt. Bitte übersenden Sie die Dokumente per PDF-Datei da wir hier aufgrund interner Sicherheitsvorschriften keine ZIP oder RAR-Archive entpacken können. Unsere Server haben hierbei die höchsten Sicherheitsstandards – die Sicherheit Ihrer Daten ist garantiert.